Liebe Spielvereinerinnen, liebe Spielvereiner,
gemäß unserer Vereinssatzung in der Fassung vom 29.02.2008 laden wir euch herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung am Freitag, den 24.02.2023, um 19:00 Uhr, in unser Clubhaus Spielverein 06, Zentgrafenstr. 4, ein.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Ehrung verstorbener Mitglieder
3. Wahl der/s Versammlungsleiterin/s
4. Anträge zur Tagesordnung
5. Information über die ausgelegten Niederschriften der letzten JHV vom 03.06.2022
6. Bericht 1. Vorsitzender
7. Bericht Finanzvorsitzender
8. Bericht Spielausschuss – Vorsitzender a)
9. Bericht Vereinsjugendleiter
10. Bericht Tischtennis – Abteilung
11. Bericht Pressesprecher
12. Bericht Altherren – Kameradschaft
13. Bericht Ältestenrat
14. Bericht Kassenprüfer
15. Aussprache über die Berichte in Top 6 bis Top 15
16. Beratung und Abstimmung der Anträge
17. Ehrungen von Mitgliedern
18. Entlastung des Vereinsvorstandes
19. Satzungsänderung von § 8 Absatz 1 der Satzung in der Fassung vom 29.02.2008:
Bisherige Fassung
§ 8 Organe
Die Verwaltungsorgane des Vereins sind :
Der gesetzliche/engere Vorstand, bestehend aus dem/der 1.Vorsitzenden, dem/der 2.Vorsitzenden, dem Geschäftsführer/der Geschäftsführerin, dem Finanzvorsitzenden/ der Finanzvorsitzenden, dem Spielausschussvorsitzenden/der Spielausschussvorsitzenden, dem Jugendleiter/ der Jugendleiterin und einer Beisitzerin/einem Beisitzer.
Vorschlag zur Neufassung :
§ 8 Organe
Die Verwaltungsorgane des Vereins sind :
Der gesetzliche Vorstand/engere bestehend aus
der/dem Vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern.
Begründung:
Um die Handlungsfähigkeit des Vereins zu erhalten ist es geboten, die Vorstandsmitglieder nicht mehr nach bestimmten Funktionen sondern der Anzahl nach zu wählen und gleichzeitig die Anzahl zu verringern.
Die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes soll durch die Geschäftsordnung des Vorstandes erfolgen. Darin soll auch das Mitwirken weiterer Vereinsmitglieder geregelt werden, die ohne ein Vorstandsmandat die Vereinsarbeit unterstützen wollen. Die übrigen Regelungen der Satzung sollen unverändert bleiben.
20. Neuwahlen (falls der Beschluss zu Ziffer 19 gefasst wird, müssen die Wahlen zu a. bis g. angepasst werden)
a) 1. Vorsitzende/r
b) 2. Vorsitzende/r
c) Finanzvorsitzende/r
d) Vereinsgeschäftsführer/In
e) Spielausschuss – Vorsitzende/r
f) Jugendleiter/In (Fußball) und Beirat
g) Beisitzer/In Vorstand (Gesamtverein)
h) Tischtennis: Bestätigung
Abteilungsleiter/In und Stellvertreter/In
i) Pressesprecher/In und Stellvertreter/In
j) Ältestenrat
k) Kassenprüfer/Innen
l) Platzkassierer/Innen
m) Vergnügungsausschuss
21. Verschiedenes
22. Schlussworte
Anmerkung: Nach § 6 unserer Vereinssatzung kann jedes Mitglied Anträge zu unserer Tagesordnung stellen.
Diese müssen schriftlich verfasst werden und 10 Tage vor dem Termin der JHV beim 1. Vorsitzenden, eingegangen sein.
Gez. Rolf Hedderich (1.Vorsitzender) und Bernd Ziepprecht (2.Vorsitzender)
- Vorstand